Vertrieb Kontakt Sitemap Referenzen Impressum Datenschutz


Besuchen Sie auch unseren Webshop

RoHS

RoHS

Der Begriff RoHS (von engl. Restriction of Hazardous Substances, deutsch Beschränkung gefährlicher Substanzen) bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht.
Ziel ist, unter anderem die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen oder auch giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu forcieren. Desweiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.
Dies hat direkte Auswirkung auf beteiligte Firmen wie Importeure, Einzelunternehmen (auch kleine Hardwarefirmen) oder Geschäfte und Handelsketten und demzufolge in letzter Konsequenz auch für den Verbraucher.

Gefährliche Substanzen

Hierzu zählen Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle(PBB) und Polybromierte Diphenyl-Ether(PBDE).
Es wird erwartet, dass die Liste der verbotenen Stoffe und Substanzen bereits in naher Zukunft erweitert - und auch einer steten Erweiterung unterliegen - wird. Unter anderem werden Phosphor und PVC als Stoffe genannt, die demnächst auf diese Liste kommen könnten.

Abhilfe

Zur Umstellung auf bleifreie Lötverbindungen wird von vielen Herstellern eine Ablösung der üblichen Sn60Pb40-Lote und die Einführung von höherschmelzenden SnAg- oder SnAgCu-Lote getestet. Hierbei zeigen sich außer den höheren Kosten für die bleifreien Lote und Probleme mit der qualitativen Beurteilung der „matteren“ Lötstellen noch viele Adaptionsprobleme bei den Prozessen. Darüberhinaus gibt es noch keine Langzeiterkenntnisse über die Zuverlässigkeit solcherart hergestellter Geräte.
Schwierig gestaltet sich die Umstellung der Fertigung bei älteren Produkten, wo die entsprechenden Komponenten nicht mehr hergestellt werden bzw. die Fertigungsprozesse noch nicht umgestellt wurden. Es sind dann entsprechende Ersatzbauteile zu suchen und in entsprechend adaptierte Designs (z.B. von Motherboards) zu integrieren.
Eine Ausnahme der Richtlinie besteht jedoch für Ersatzteile, die für die Reparatur oder Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, welche vor dem 1. Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden (Direktive 2002/95/EG Artikel 2(3)).

Gesetzliche Regelungen

Die EU-Norm wurde am 1. Januar 2003 verabschiedet. Bis Ende 2004 sollte die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht bei den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sein. Die Situation in den einzelnen Ländern ist jedoch unterschiedlich.
In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, welches neben der RoHS auch die EU-Direktive WEEE (Reduktion und Entsorgung von Elektronikschrott) in deutsches Recht umsetzte. Die Übergangsfrist für die betroffenen Hersteller und Branchen läuft bis zum 1. Juli 2006.
Auch die Schweiz zieht mit dem Erlass der ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) nach. Auch in Ländern wie Japan, USA und China sind ähnliche Verordnungen im Gespräch, in der Umsetzung oder bereits in Kraft.

Fragen und Hotline

Sie können uns dazu wie folgt erreichen:

Lutz Bruderreck

Tel.: (030) 4303 3162
Mail: lutz.brudereck@technolab.de